An die Krankenstation im Erdgeschoß des Hauptinternatswestflügels schloß sich zu meiner Zeit (1984/88) die Wohnung von Frau Lisson und deren Sohn an, welche noch nach der Internatsschließung (nachweislich Februar 1989) von ihr bewohnt wurde. ... Ende meines Wissensstandes.
Gestern bekam ich von einem langjährigen Bewohner der Obergeschoßwohnung direkt darüber ein paar erinnerte Informationen, die besagen, daß die Lissons lediglich eine kleinere Wohnung (an die Krankenstation grenzend) bewohnten und dahinter Frau Weber* ihre Privaträumlichkeiten hatte. ... Eine Zweiparteien-Nutzung könnte durchaus passen, angesichts der Größe des Wohnbereichs (ziemlich großzügig für nur zwei Personen) und des Vorhandenseins zweier Badezimmer (Oder gewährte man Frau Lisson tatsächlich den Luxus eines eigenen Gästezimmers samt Bad?). ... Ein schlagkräftiges Argument für die Richtigkeit meines aktuellen Grundrisses (s.u.) hngegen ist, daß die Informationen, die zu den Nutzungszuordnungen führten, immerhin von Frau Lissons Sohn selbst stammen, wobei dieser sich selbstverständlich auch im Einzelnen irren kann.
Wer weiß was zum Thema?
(* = Laut meiner Informationen war Frau Weber Englischlehrerin für die Mittelstufe und gleichzeitig Erzieherin (Wo?) (1985-88).)